what when why

AGB

§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die zwischen Ihnen („Sie“ oder der „Kunde“) und uns, what when why GmbH & Co. KG, Königsallee 43, 71638 Ludwigsburg, Deutschland, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unverbindlich, soweit wir ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch wenn wir deren Geltung nicht ausdrücklich widersprechen oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültigen bzw. jedenfalls in der Ihnen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber uns abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung),
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot / Vertragsabschluss
(1) Die Präsentation unserer Leistungen auf unserer Webseite www.whatwhenwhy.de, in unseren Katalogen oder unseren sonstigen Werbeträgern, Angeboten oder Kostenvoranschlägen stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.
(2) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande.
(3) Wir behalten uns das Eigentum und/oder sämtliche (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen.

§ 3 Projektleitung
(1) Soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart, liegen die Projektleitung und -verantwortung bei uns.
(2) Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
(3) Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
(4) Übernehmen wir die Projektleitung ist unser Ansprechpartner Leiter des Projektes und demgemäß für alle während des Projektes auftretenden Fragen sowie für das Einfordern und die Entgegennahme aller vom Kunden geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zuständig.
(5) Die Ansprechpartner verständigen sich, in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
(6) Vereinbarte Änderungen der Leistungen werden vom Projektleiter dokumentiert und vom Kunden schriftlich oder in Textform bestätigt. Die Änderungen sollen schriftlich oder in Textform in einem Änderungsprotokoll, das Vertragsbestandteil wird, festgehalten werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden / Beistellungen
(1) Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung durch uns erforderlichen Handlungen unverzüglich vorzunehmen, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu
stellen. Der Kunde ist verpflichtet uns über jede wesentliche Änderung seiner Planung der Veranstaltung oder etwaige Hindernisse zu informieren.
(2) Erkennt der Kunde, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder von uns, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, teilt uns der Kunde dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mit.
(3) Spätestens nach Vertragsschluss hat der Kunde uns alle zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Inhalte an nur ihm zur Verfügung stehender Unterlagen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
(a) Texte in den Formaten .doc oder .rtf
(b) Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons): in den Formaten .jpg, .ai, .psd, .tiff, eps, wobei Logos als Vektorgrafiken geliefert werden müssen.
(c) Videos: in den Formaten .mp4. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich, sofern wir nicht im Auftrag ausdrücklich den Erwerb im Namen des Kunden übernommen haben.
(4) Sofern uns der Kunde Videos, Musikstücke, Texte, Bilder, Logos, Zeichnungen, Daten, Vorlagen, Dokumente etc. („Beistellungen“) zur Verwendung bei der Durchführung unserer Leistungen überlässt, versichert er, dass diese Beistellungen frei von Mängeln sind und keine Rechte Dritter, geltendes Recht oder Bestimmungen dieser AGB verletzen.
(5) Sofern der Kunde sich zur Mitwirkung bei Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen verpflichtet hat, müssen die jeweiligen Personen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort sein. Andernfalls dadurch oder zusätzlich entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
(6) Sofern wir Leistungen für den Kunden im eigenen Namen erwerben und diese aufgrund eines Umstands in der Sphäre des Kunden liegenden Grunds später nicht in Anspruch genommen werden können, ist uns der Kunde zum Ersatz der daraus entstehenden Kosten verpflichtet.
(7) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise der GEMA oder VG-Wort), insbesondere etwaiger Meldepflichten, der Einholung entsprechender Einwilligungen sowie der Abführung von Gebühren im Hinblick auf seine Beistellungen selbst verantwortlich.
(8) Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen des Kunden verbleiben beim Kunden oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde räumt uns hiermit (oder verschafft uns über die jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte) ein nicht-übertragbares, nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht an den Beistellungen des Kunden für die Vertragsdauer zum Zwecke der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ein.
(9) Soweit der Kunde Flächen und Räumlichkeiten für die Durchführung zur Verfügung stellt, ist er dafür verantwortlich, dass diese für den beabsichtigten Zweck geeignet und behördlich, insbesondere bau- und feuerpolizeilich, zugelassen sind. Der Kunde ist auf eigene Kosten zur unverzüglichen Einholung etwaig erforderlicher behördlicher Genehmigungen verpflichtet. Der Kunde hat uns unverzüglich über behördliche Auflagen und Bedingungen informieren. Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von ihm zur Verfügung gestellten Flächen und Räumlichkeiten trägt der Kunde. Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung frei, die sich aus dem Fehlen einer behördlichen Genehmigung, aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus der Ungeeignetheit der Flächen und/oder Räumlichkeiten ergibt.
(10) Der Kunde wird die Flächen und Räumlichkeiten an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen unseren Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich machen. Der Abbau beginnt unmittelbar nach Veranstaltungsende. Alle Veranstaltungs- und Raumkosten, insbesondere Miete, Betriebskosten, Aufsichtspersonal, Saaltechnik, Reinigung, Feuerwehr, medizinische Notfallversorgung etc. werden direkt vom Kunden bezahlt. Künstlergarderoben müssen in ausreichendem Umfang gestellt werden.
(11) Der Kunde ist verpflichtet, alle üblichen und erforderlichen Versicherungen mit angemessener Deckungshöhe für die Veranstaltung abzuschließen, insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, und den Abschluss auf unser Verlangen nachzuweisen.
(12) Bei Online- und Hybrid-Events ist der Kunde für die Einholung hierfür erforderlicher Rechte und die Beachtung des Datenschutzes verantwortlich.
(13) Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen stellen vertragliche Verpflichtungen und nicht nur Obliegenheiten dar. Einen etwaigen Mehraufwand durch nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungspflichten können wir zu den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, zu unseren aktuellen Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen.

§ 5 Freistellung
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt uns hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Leistung / Kündigung / Lieferzeit / Leistungshindernisse
(1) Leistungstermine bestimmen sich nach dem Auftrag. Die Nichteinhaltung eines Termins ist für uns unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruhen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Im Falle erheblicher Pflichtverletzungen einer Partei kann die jeweils andere Partei den Vertrag jederzeit kündigen, insbesondere wenn wir die weitere Erfüllung ablehnen, der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Kunde eine vereinbarte und fällige Abschlagszahlung nicht leistet. Die Beendigung des Vertrages setzt eine
vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.
(3) Der Kunde kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit kündigen. Hiervon bleibt unser Vergütungsanspruch jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Kunden vorgesehenen Kapazitäten oder dem böswilligen Unterlassen der Erzielung solcher Einnahmen.
(4) Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport
beauftragten Dritten, bei digitalen Leistungen zum Abruf auf den Zeitpunkt der Bereitstellung durch uns.
(5) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Einhaltung einer vereinbarten Leistungsfrist. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: von uns nicht zu vertretende(s)
Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, Arbeitskampf. Dies gilt ferner insbesondere auch für Beschaffungs-, Fabrikations- und sonstige Lieferstörungen unserer Zulieferanten im Rahmen eines Deckungsgeschäfts, die wir nicht zu vertreten haben, und weiter bei unverschuldetem Energiemangel, Maschinenausfall, Materialschäden oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Hinderungsgründen.
(7) Unberührt bleibt das Recht des Kunden, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der Ziffer 12 geltend zu machen. Ebenfalls unberührt bleiben unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere jene bei Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung).

§ 7 Transport
(1) Die Transportgefahr und Kosten aller im Rahmen der Leistungserbringung zu versendender Gegenstände trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Ohne besondere Anweisung, liegt die Art und Weise des Versands und der Verpackung in unserem billigen Ermessen.
(3) Zum Abschluss einer Transportversicherung auf Kosten des Kunden sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige Transportschäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
(4) Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von uns angegebenen Ort geliefert werden. Die Rücklieferung dieser Gegenstände erfolgt unfrei ab Einsatzort und auf Gefahr des Kunden.

§ 8 Änderungen im Leistungsumfang
(1) Wünscht der Kunde an vertraglich vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss Änderungen, richtet sich das weitere Verfahren nach den nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Wir prüfen kostenpflichtig, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung und vereinbarten Terminen haben wird. Erkennen wir, dass vereinbarte Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilen wir dies dem Kunden mit und weisen ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führen wir die Prüfung des Änderungswunsches durch.
(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches werden wir dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches einschließlich der entstehenden Kosten oder informiert den Kunden, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem
Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung schriftlich oder in Textform festhalten. Andernfalls bleibt es bei der getroffenen Vereinbarung.
(5) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist (soweit erforderlich) verschoben.
(6) Der Kunde hat den durch den Änderungswunsch entstehenden Mehraufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Der Aufwand wird nach unserer üblichen Vergütung berechnet, sofern ein Stundensatz nicht vereinbart ist.

§ 9 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den im Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO ab unserem Sitz, ggf. zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern wir diese für Sie übernehmen. Beim Engagement von Künstlern über uns trägt der Kunde zudem die zusätzlich anfallende Künstlersozialabgabe, auch wenn diese im Einzelfall nicht gesondert ausgewiesen sein sollte.
(2) Der Gesamtbetrag ist – falls nicht ausdrücklich anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:

  • 30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss
  • 30 % der Auftragssumme bei Beginn der Projektumsetzung
  • 30 % 6 Wochen vor Veranstaltung
  • 10 % der Auftragssumme nach Beendigung des Projektes

Ein Ausgleich der tatsächlichen angefallenen Mehr- oder Minderkosten erfolgt mit der Endabrechnung.
(3) Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten werden mit dem PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter mit 0,70 €/km und mit einem LKW ab 7,5 t mit 1,40 €/km berechnet.
(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen. Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder erkennbar wird, welche geeignet ist die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber uns zu gefährden. Erfolgt nach Setzung einer angemessenen Frist weder Zahlung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung, so können wir nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und für zukünftige Leistungen Vorkasse verlangen.

§ 10 Abnahme
(1) Der Kunde ist in Bezug auf Entwürfe, Konzepte und Planungsleistungen nach Zugang derselben zur (Teil-)Abnahme verpflichtet. Besteht die Leistung in der Durchführung von Veranstaltungen, erfolgt die Abnahme nach der Generalprobe bzw. eines Probelaufs.
(2) Im Übrigen findet die Regelung des § 640 BGB Anwendung.

§ 11 Gewährleistung
(1) Wir leisten bei Mängeln unserer Leistung zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlassen wir nach unserer Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung oder beseitigen den Mangel. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn wir dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
(2) Wir haften nicht für Mängel, soweit diese dem Kunden zuzurechnen sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
(3) Bei Rechtsmängeln leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschaffen wir nach unserer Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Leistungen oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistungen.
(4) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde uns unverzüglich und umfassend in Schrift- oder Textform. Er ermächtigt uns hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit uns ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit unserer Zustimmung vor.
(5) Aus sonstigen Pflichtverletzungen durch uns kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber uns mindestens in Textform gerügt und uns eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.
(6) Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
(7) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Leistung getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(8) Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt, setzen Ihre Mängelansprüche voraus, dass sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der Untersuchung der Leistung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(9) Ist eine Leistung mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Neuherstellung des Werkes leisten.
(10) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
(11) Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(12) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr Mangelbeseitigungsverlangen als schulhaft unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von Ihnen ersetzt verlangen.
(13) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 12 Haftung
Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 6.
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieses Paragrafen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für alle Leistungen, die digitale Komponenten enthalten (App, Stream, Online-Interaktion, etc.), übernehmen wir nur die Haftung für das korrekte Ausgangssignal bzw. die Funktion der Anwendung. Der korrekte Empfang liegt in der Verantwortung des Kunden.
(6) Das Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Sicherheit der Beauftragten und unserer Ausrüstung trägt der Kunde. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

§ 13 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 12 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Nutzungsrechte an Leistungen / Referenzen
(1) Wir räumen dem Kunden an unseren finalen Leistungen ein einfaches, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und zeitlich auf ein Jahr begrenztes Nutzungsrecht ein. Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Leistungen insbesondere nicht bearbeitet und an Dritte weitergegeben werden.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt auf die vollständige Bezahlung
der vereinbarten Vergütung. Bis dahin dulden wir eine Nutzung durch den Kunden widerruflich. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, endet unsere Duldung der Nutzung, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung durch uns bedarf.
(3) Unsere Entwürfe und Endergebnisse dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder verändert noch ganz oder in Teilen nachgeahmt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Rohmaterial an
Daten oder Druckvorlagen an den Kunden herauszugeben. Selbst wenn wir Rohmaterial herausgeben, verbleiben die Nutzungsrechte daran bei uns. Die Weitergabe des Rohmaterials an Dritte, sowie jede Änderung bzw. Weiterbearbeitung des Rohmaterials bedarf unserer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(4) Unsere dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten oder zur Kenntnis gelangten Adressen und Ansprechpartner (insbesondere Kontaktpersonen, E-Mail-Adressen, Anschriften,
Telefonnummern) dürfen vom Kunden ausschließlich mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, während der Zeit der Zusammenarbeit und nur soweit für diese erforderlich, genutzt werden. Sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch auf sonstige Weise zur Kenntnis gebracht werden.
(5) Wir haben das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und im Internet als Urheber genannt zu werden.
(6) Wir dürfen den Kunden auf unserer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und eine Pressemitteilung über den Auftrag mit dem Kunden herausgeben. Eine Pressemitteilung werden wir vor der Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmen. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung zu nutzen.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Wir sind berechtigt, bei der Erbringung unserer Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen.
(2) Erfüllungsort ist unser Sitz in Ludwigsburg.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Sitz in Ludwigsburg. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
(4) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.